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Familienrechtliche Genehmigung bei grundstücksverwaltender Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Veräußerung eines Grundstücks durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der minderjährige Personen beteiligt sind und deren Zweck nicht auf eine Erwerbs- bzw. Veräußerungstätigkeit, sondern auf eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit gerichtet ist, bedarf auch nach der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der GbR (vgl. NWB UAAAB-98014) einer familienrechtlichen Genehmigung (§ 1643 Abs. 1, § 1821 Nr. 1 und Nr. 4 BGB; ).
An dem Erfordernis der familienrechtlichen Genehmigung soll sich auch dann nichts ändern, wenn bereits vor der Rechtsprechungsänderung des BGH der Beitritt des Minderjährigen zur GbR vormundschaftlich (seit Juli 1998 familienrechtlich) genehmigt worden war (vgl...