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Grenzüberschreitende Dienstleistungen nach Russland
Praxisfall: Deutscher Unternehmer erbringt Dienstleistungen an einen russischen Unternehmer
Der Beitrag gibt einen Einblick in die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen, die von einem im Inland ansässigen (deutschen) Unternehmer an einen russischen Unternehmer erbracht werden. Folgende zwei Fälle sollen vorgestellt werden:
Fall 1: Eine deutsche GmbH (GmbH) designt in ihren Geschäftsräumen in Berlin ein Produkt für eine nach russischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Moskau, die dort auch für steuerl. Zwecke registriert ist. Für ihre Leistung soll die GmbH ein Entgelt von 100 € erhalten. Bei der Leistungserbringung bezieht die GmbH Dienstleist. einer weiteren deutschen GmbH (GmbH Sub). GmbH und GmbH Sub haben dafür ein Entgelt i. H. v. 50 € vereinbart. In der Rechnung, die die GmbH Sub der GmbH stellt, ist die deutsche Umsatzsteuer i. H. von 9,5 € separat ausgewiesen.
I. Behandlung in Deutschland
1. Ausgangsleistung: Die Design-Leistung ist unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 UStG als sonstige Leistung steuerbar. Sonstige Leistungen zwischen Unternehmern werden gem. den durch das JStG 2009 vom (BGBl 2008 I S. 2794) in das UStG eingefügten Änderungen grundsätzlich dort au...