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Neuregelung der Minijobs
Übergangsregelungen ab 1. 1. 2013 für geringfügig entlohnte Beschäftigungen
Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom (BGBl 2012 I S. 2474) wurde zum nicht nur die Arbeitsentgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung von bislang 400 € auf 450 € mtl. angehoben. Gleichzeitig sind auch nach dem aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigungen grds. rentenversicherungspflichtig. Die Arbeitnehmer haben aber die Möglichkeit, durch Antrag gegenüber dem Arbeitgeber von der Zahlung ihres Beitragsanteils befreit zu werden. Die Änderungen gelten für nach dem neu aufgenommene Beschäftigungen uneingeschränkt (s. auch Marschner, NWB 46/2012 S. 3715). Für Beschäftigungsverhältnisse, die am bereits bestanden haben, sind Bestandsschutzregelungen vorgesehen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit die Neuregelungen sich auch auf solche Beschäftigungen auswirken. Dazu werden konkrete Fallgestaltungen dargestellt, die neben der versicherungsrechtlichen Beurteilung auch die jeweiligen beitrags- und melderechtlichen Regelungen berücksichtigen. Während in dem vorliegenden Beitrag die Beurteilung der geringfügig entlohnten Beschäftigung behandelt wird, beschäftigt sich ein Folgebeitrag mit Mi...