Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Britisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 2 500 Euro
Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des , BStBl 2004 I S. 1200) wenden die meisten Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an. Die britischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland führen nun ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren ein.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden, Folgendes:
Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 2.500 Euro an berechtigte Personen der britischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Artikel 67 Absatz 3 NATO-ZAbk steuerfrei, wenn diese Umsätze nach dem in Tz. 59 ff. des o. a. dargestellten Verfahren abgewickelt werden.
Die Zahlung erfolgt bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte.
Mit der Durchführung dieses Beschaffungsverfahrens ist die zentrale amtliche Beschaffungsstelle der britischen Streitkräfte „BFG Central OPA” (British Forces Germany Central Official Procurement Agency) beauftragt. Für den Beschaffungsauftrag wird der als Anlage beiliegende Vordruck verwendet.
Bei Beschaffungen mit einem Wert über 2.500 Euro wird das britische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
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ANTRAG/BESTELLFORMULAR FÜR VON DER MEHRWERTSTEUER
BEFREITE DEUTSCHE
WAREN/DIENSTLEISTUNGEN APPLICATION/ORDER FORM FOR GERMAN VALUE ADDED TAX-FREE MERCHANDISES/SERVICES | Bestellnummer Order number | |
Name des
Antragstellers Applicant’s name | Personalausweisnummer ID-card number | Verfallsdatum des
Antrags Expiry date of order form |
Einheit/Dienststelle des
Antragstellers Applicant’s unit/department | Amtliche
Beschaffungsstelle Official Procurement Agency | |
Name und
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters der amtlichen
Beschaffungsstelle Name and signature of authorised Official Procurement Agency staff member | Stempel Stamp | |
Die oben
genannte Person ist amtlicher Einkaufsbeauftragter der britischen Streitkräfte
in Deutschland und ist zum Empfang der unten aufgeführten Waren oder zur
Inanspruchnahme der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen im Namen der
britischen Streitkräfte berechtigt. Die unten aufgeführten Waren oder
Dienstleistungen dienen der Unterstützung der Mitglieder der britischen
Streitkräfte und ihrer Familienangehörigen in Deutschland und dürfen weder zum
Wiederverkauf noch als Geschenk für nicht berechtigte Personen noch in
Unternehmen irgendwelcher Art verwendet
werden. The above named person is designated as an official purchasing agent of the British Forces in Germany and is authorised to receive the goods or services listed below on behalf of the British Forces. The goods or services listed below are for the benefit of the authorised members of the British Forces and their families and are not to be used for resale or as a gift to unauthorised persons or in any type of business enterprise. | ||
Vom Verkäufer auszufüllen/To be
completed by the vendor: | ||
Name und
Adresse des Verkäufers Name and address of vendor | Beschreibung der Waren oder
Dienstleistungen Description of goods or services | Gesamtbetrag (ohne MwSt) bis zu €
2 500 Total amount (less VAT) up to € 2 500 |
Gesamtbetrag (ohne MwSt) über €
2 500 Total amount (less VAT) over € 2 500 |
BMF v. - IV D 3 -
S 7492/07/10006
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2013 I Seite 266
GStB 2013 S. 15 Nr. 4
StBW 2013 S. 203 Nr. 5
UR 2013 S. 363 Nr. 9
UStB 2013 S. 147 Nr. 5
UVR 2013 S. 135 Nr. 5
FAAAE-29299