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Passive latente Steuern im Mittelstand – Konsequenzen aus den Verlautbarungen des IDW und der BStBK
Das IDW [i] Hirschberger, Latente Steuern in der Buchhaltung, BBK 13/2011 S. 617 NWB QAAAD-85865und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertreten zur Behandlung latenter Steuern im Jahresabschluss von Unternehmen, die nicht zwingend § 274 HGB anzuwenden haben, gegenteilige Auffassungen: Zunächst hat sich das IDW für eine umfassende Berücksichtigung latenter Steuern im Jahresabschluss dieser Unternehmen ausgesprochen. Dagegen sieht die BStBK eine Passivierungspflicht nur für einige äußerst seltene Sachverhalte vor. In seiner Stellungnahme vom hat das IDW nochmals seine im IDW RS HFA 7 vertretene Auffassung bekräftigt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Bei kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB z. B. kommt es zu großen Unterschieden im Jahresabschluss, je nachdem, ob das Unternehmen der IDW- oder der BStBK-Verlautbarung folgt. Das gilt auch bei einfachen, grundlegenden Sachverhalten wie
der geometrisch-degressiven AfA i. d. F. des § 7 Abs. 2 EStG bis VZ 2010,
der Übertragung eines Veräußerungsgewinns nach § 6b Abs. 1 bzw. 3 EStG,
der Übertragung stiller Reserven bei einer Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR oder
der Inanspruchnahme der Förderung gemäß § 7g EStG.
Die IDW- bzw. der BStBK-Verlautbarung wirken sich konträr aus...