WP Praxis Nr. 3 vom Seite 1

Kommunikation als Erfolgsfaktor ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

... (nicht nur) für Konzern- und Teilbereichsprüfer

Mit dem neugefassten IDW PS 320 sind die internationalen Regelungen aus ISA 600 zur Durchführung von Konzernabschlussprüfungen auch in Deutschland umgesetzt worden. Sowohl ISA 600 als auch IDW PS 320 n. F. sind ausschließlich aus der Sicht des Konzernabschlussprüfers geschrieben. Viele Berufsangehörige, die im Rahmen von Konzernabschlussprüfungen als Teilbereichsprüfer tätig werden, sind jedoch ebenfalls von dem neuen Konzern-Prüfungsstandard betroffen. Davids untersucht in ihrem Beitrag ab S. 41, welche Auswirkungen IDW PS 320 n. F. auf sie hat und zeigt, dass der Schlüssel für eine effiziente und effektive Konzernabschlussprüfung in einer frühzeitigen und wechselseitigen Kommunikation zwischen dem Konzernprüfungsteam und dem Teilbereichsprüfer liegt.

MicroBilG verabschiedet

Nach lediglich knapp fünf Monaten Entstehungszeit wurde im November bzw. Dezember des Jahres 2012 das MicroBilG verabschiedet. Der Gesetzgeber bezweckte durch das MicroBilG, sehr kleine Kapitalgesellschaften (sog. Kleinstkapitalgesellschaften) von den derzeit relativ umfangreichen Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu entlasten, indem die entsprechenden Möglichkeiten der Micro-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden. Leider bleibt von einer etwaigen angedachten Deregulierung wenig übrig. Vielmehr bewirkt das MicroBilG die Schaffung einer zusätzlichen Unternehmenskategorie im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie einer damit einhergehenden Differenzierung. Skoluda stellt ab S. 54 die wesentlichen Änderungen vor. An diesem Beitrag zeigen sich die vielen Vorteile Ihres Produkts NWB Wirtschaftsprüfung: Der erwähnte Beitrag vermittelt Ihnen einen kompakten Überblick, wollen Sie tiefer in das Thema einsteigen, so liefert Ihnen der Beitrag dazu weitere Quellen, die Sie kostenlos und bequem in der Datenbank abrufen können, wie z. B. die Kommentierung von Hoffmann/Lüdenbach im NWB Kommentar Bilanzierung oder aber der ausführliche Beitrag von Künkele/Zwirner in StuB 2013 S. 83.

Auskunftsrecht vs. Schweigepflicht

Nach der Eidesformel des § 17 WPO schwört ein Wirtschaftsprüfer, die Pflichten eines Wirtschaftsprüfers verantwortungsbewusst und sorgfältig auszuüben, und insbesondere Verschwiegenheit zu bewahren. Die Verschwiegenheitsverpflichtung ist eine der allgemeinen Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO. Sie wird in den §§ 9 und 10 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer weiter konkretisiert. Die Verschwiegenheit des Abschlussprüfers ist eine der tragenden Säulen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer. Hiller und Bernardi gehen ab S. 48 der Frage nach, inwieweit Verschwiegenheitsverpflichtungen des Abschlussprüfers gegenüber den Unternehmensorganen bestehen und wann die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht gilt.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
WP Praxis 3/2013 Seite 1
NWB SAAAE-29101