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EuGH | Steuervergünstigungen nur bei fristgerechtem Antrag nach dem Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten
Der EuGH hat entschieden, dass Art. 11 Abs. 1 Buchst. a der Fusionsrichtlinie (RL 90/434/EWG) dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die die Gewährung von Steuervergünstigungen bei einer Spaltung gemäß den Vorschriften dieser Richtlinie an die Voraussetzung knüpft, dass der entsprechende Antrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt wird. Im Ausgangsfall hat Slowenien den steuerlichen Vorteil für eine Handelsgesellschaft, die eine Abspaltung eines Teils der Gesellschaft und Gründung einer neuen Gesellschaft durchführen wollte, von der Rechtzeitigkeit des Antrags auf Erteilung der Genehmigung für die Gewährung der Steuerbegünstigungen abhängig gemacht, die sich bei Erfüllung der vorgeschri...