Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Kein Arbeitslohn durch Übertragung von Vorsorgekapital zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen
(1) Wird Vorsorgekapital, das zugunsten eines Grenzgängers bei einer Versorgungseinrichtung durch als Arbeitslohn zu qualifizierende Arbeitgeberbeiträge gebildet wurde, von einer Versorgungseinrichtung auf eine andere Versorgungseinrichtung übertragen, ist diese Übertragung nicht erneut als Arbeitslohn anzusehen. (2) Bei einer derartigen Übertragung kann es hinsichtlich anderer Einkunftstatbestände am Zufluss fehlen.
Der im Inland wohnhafte Kl. war in der Schweiz beruflich tätig. Zugunsten seiner beruflichen Altersvorsorge erbrachte seine Arbeitgeberin an eine dem schweizerischen Recht unterliegende Versorgungseinrichtung Beiträge zur Ergänzung der beruflichen Mindestvorsorge. Dadurch erlangte der Kl. einen eigenen Versorgungsanspruch gegen die Versorgun...