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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen in Wegverlegungsfällen
widerspricht das FG Düsseldorf der Auffassung der Finanzverwaltung bei der Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung in den sog. Wegverlegungsfällen, wonach die Dauer eines der doppelten Haushaltsführung vorausgegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort auf die Dreimonatsfrist anzurechnen sei (R 9.11 Abs. 7 Satz 5 LStR). In den gesetzlichen Regelungen zum Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen habe der Gesetzgeber eine typisierende Regelung getroffen, dass generell bei Begründung einer Auswärtstätigkeit – also [i]infoCenter „Doppelte Haushaltsführung” NWB BAAAB-14582 auch bei Begründung einer doppelten Haushaltsführung durch Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Umwidmung der bisherigen Erstwohnung in einen Zweithaushalt – die Pauschbeträge für ...