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PiR 2/2013 S. 61

Änderungen bei den Angaben zu Wertminderungen

Der IASB hat den Entwurf ED/2013/1 „Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets” über Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte herausgegeben.

Bislang ist der erzielbare Betrag jeder CGU (oder Gruppen von CGUs) anzugeben, bei denen der Buchwert des goodwill bzw. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer im Vergleich zum Gesamtbuchwert bedeutend ist (IAS 36.134). Diese Angabe ist auch zu leisten, wenn keine Wertminderungsabschreibung in der laufenden Periode vorgenommen wurde. Nach dem Vorschlag des IASB soll eine Angabe nur noch erfolgen, wenn in der Berichtsperiode eine Wertminderung erfasst wurde.

Neben dieser Einschränkung der Angabepflicht sind Klarstellungen vorgesehen. Dies betrifft Angaben bei W...

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