Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Qualifizierung der Sanierungsklausel als Beihilfe
Das Gericht der Europäischen Union (kurz: EuG) hat die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission zur Qualifizierung der Sanierungsklausel als Beihilfe abgewiesen. Die Klage sei erst nach Ablauf der Klagefrist eingereicht worden und damit unzulässig ( Deutschland/Kommission).
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am entschieden, dass die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende rechtswidrige Beihilferegelung i. S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt. Nach Auffassung der Europäischen Kommission begünstigt die Sanierungsklausel selektiv „Unternehmen in Schwierigkeiten”. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei der Sanierungsklausel nicht um eine selektive staatlic...