Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Abzugsfähigkeit von Telefonkosten während einer Auswärtstätigkeit
Nach dem NWB SAAAE-24993 (DB 2012 S. 2910) sind auch die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche entstandenen Telefongebühren als Werbungskosten abzugsfähig.
Im Urteilsfall war der Kläger Soldat der Marine. Er war auf einer Fregatte eingesetzt. Während eines Einsatzes auf hoher See und während des Aufenthalts in ausländischen Häfen entstanden ihm Kosten i. H. von 252 € für 15 jeweils an den Wochenenden geführte Telefonate mit Angehörigen und seiner Lebensgefährtin. Diese Kosten machte er als Werbungskosten gelten. Der BFH ließ diesen Kostenabzug nach dem Urteil vom - VI R 50/10 NWB SAAAE-24993 (DB 2012 S. 2910) zu. Bedeutsam ist die Begründung:
Neben den Aufwendungen z. B. für Wohnung, Verpflegung und Bekleidung sind insbesondere auch die Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden typische unter das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 1 EStG (Lebenshaltungskosten) zu subsumierende Lebensführungskosten.
Zum deutschen Einkommensteuerrecht gehört es aber auch, Kosten, die untrennbar sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind, der steuerrechtlich erheblichen Berufssphäre zuzuordnen, wenn die Aufwendungen so stark durch die be...