USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 1

JStG 2013 gescheitert

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat am die Beschluss­empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz (JStG) 2013 abgelehnt. Damit ist das JStG 2013 gescheitert. Presseberichten zufolge sollen Elemente des Gesetzes nun als Einzelgesetze oder integriert in andere Gesetze neu in den Bundestag eingebracht werden. Grundsätzlich hätte der Bundestag aber auch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss später erneut anzurufen. Eine Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens ist daher nicht ausgeschlossen.

Das Gesetz enthält eine Fülle von steuerrechtlichen Änderungen. Hervorzuheben sind u. a. die umsatzsteuerlichen Bestimmungen zum Leistungsort, zur Heilbehandlung, zu Betreuungsleistungen/Sozialfürsorge/Wohlfahrtsleistungen, zu Bildungsleistungen, zum Reverse-Charge-Verfahren, zur Rechnungsausstellung, zu Kunstgegenständen, zum allgemeinen Vorsteuerabzug und zum Vorsteuerabzug bei Finanz- und Versicherungsumsätzen.

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Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
USt direkt digital 2 / 2013 Seite 1
NWB VAAAE-28086