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Reverse-charge-Verfahren
Anwendung mit System?
Das Reverse-charge-Verfahren greift immer weiter um sich. Jüngst startete sogar die EU-Kommission mit Hilfe eines Richtlinienentwurfes eine Initiative, dass jeder Mitgliedstaat individuell bei Betrugsfällen innerhalb kürzester Zeit diesen Bereich auf das Reverse-charge-Verfahren umstellen kann (sog. Schnellreaktionsmechanismus). Grund genug dieses Verfahren näher zu untersuchen und die verschiedenen Fallgruppen zu analysieren.
Mechanismus
Der Grundmechanismus ist eigentlich ganz einfach. Im Gegensatz zum normalen System bei B2B-Geschäften, bei dem der Leistende die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger erhält, an das Finanzamt zahlt und der unternehmerische Leistungsempfänger sich diese Steuer wieder vom Finanzamt als Vorsteuer zurückholt, wird die zu zahlende Umsatzsteuer und die Vorsteuer auf den Leistungsempfänger konzentriert. Diese Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ist in Deutschland im § 13b UStG geregelt. In der Rechnung wird auf dieses Verfahren verwiesen und keine Steuer ausgewiesen. Umsatzsteuer und Vorsteuer fallen bei der Umsatzsteuervoranmeldung des Leistungsempfängers zusammen; es fließt regelmäßig keine Liquidität.
Anwendungsfälle
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