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Achtung bei umsatzsteuerlichen Gutschriften seit 1. 1. 2013
Steuerrisiko bei besonderen Abrechnungen
Nach EU-rechtlichen Vorgaben müssen seit umsatzsteuerliche Gutschriften als solche explizit bezeichnet werden. Im Gegensatz zu vielen Spezialregelungen betrifft dies potentiell die Gesamtheit der umsatzsteuerlichen Unternehmer. Das mit der bevorstehenden Gesetzesänderung verbundene Steuerrisiko sollte daher nicht unterschätzt werden.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Die Neuregelung sollte ursprünglich mit dem JStG 2013 umgesetzt werden. Dieses wird am im Bundesrat jedoch vermutlich endgültig scheitern. Die Vorgabe für Gutschriften basiert indes auf Art. 226 MwStSystRL und ist verpflichtend zum umzusetzen. Daher kann zeitnah mit der Implementierung durch ein anderes Gesetz gerechnet werden. Eine Rückwirkung auf den lässt sich dabei nicht ausschließen.
Hintergrund der Neuregelung
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG kann die Abrechnung einer Leistung im Wege der Gutschrift erfolgen. Dabei war es nach bisheriger Auffassung nicht erforderlich, eine Gutschrift explizit als solche zu bezeichnen. Vielmehr konnte diese auch als Rechnung bezeichnet werden.
Dies sollte sich nun zum ändern. In § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG-E hieß es, dass „in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsemp...