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Einkommensteuer | Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei Ehegatten
Erzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sind nach dem bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen Einkünften des anderen zu verrechnen.
Der BFH hat im Gesetzeswortlaut von § 35 EStG a. F. keinen Ansatzpunkt dafür gesehen, bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags von der Saldierung positiver gewerblicher Einkünfte eines Ehegatten mit negativen des anderen abzusehen. Das Ergebnis ist eine systemwidrige Vernichtung der Gewerbesteueranrechnung aus den positiven, der Gewerbesteuer unterliegenden Einkünften des einen Ehegatten. Durch das JStG 2008 (BGBl 2007 I S. 3150) ist eine Verbesserung eingetreten, weil im Zähler d...