Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entfernungspauschalen
BMF hat seine Verwaltungsanweisung überarbeitet
Insbesondere aufgrund der Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) hat das BMF ein neues Schreiben zu den Entfernungspauschalen veröffentlicht.
Hintergrund
Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von jährlich 4.500 € begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen bzw. Nutzung überlassenen Pkw oder soweit die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen.
Infolge der Entscheidung des (BStBl 2005 II S. 712) ist die Prüfung, in wieweit die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen, tageweise vorzunehmen. Wie bei dieser tageweisen Günstigerprüfung die Begrenzung der Entfernungspauschale auf den Jahres-Höchstbetrag von 4.500 € im Einzelnen zu berücksichtigen ist, ergibt sich unmittelbar weder aus dem Gesetz noch aus dem BFH-Urteil. Die Finanzverwaltung hat daher einen komplexen Berechnungsmodus entwickelt, um die tageweise Günstigerprüfung mit ausschließlicher jahresbezogener Begrenzung der Entfernungspauschale auf den Höchstbetrag zu ermöglichen. Einzelheiten regelt das BStBl 2009 I S. 891