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Abgrenzung gewerblicher und freiberuflicher Einkünfte
Freiberufler-KG mit GmbH als alleiniger Komplementärin
Nach Auffassung des VIII. BFH-Senats erzielt eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Problemstellung
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung entfaltet eine Personengesellschaft nur dann eine Tätigkeit i. S. von § 18 EStG, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen (, nv; vom - VIII R 73/05, BStBl 2008 II S. 681; vom - VIII R 69/06, BStBl 2009 II S. 642). Das Handeln der Gesellschafter und damit das Handeln der Gesellschaft darf kein Element einer nicht freiberuflichen Tätigkeit enthalten (, BStBl 1985 II S. 584). Im Ergebnis bedeutet das, jeder Gesellschafter als Steuerpflichtiger muss die Hauptmerkmale des freien Berufs in eigener Person erfüllen; erfüllt auch nur einer der Gesellschafter diese Voraussetzungen nicht, erzielen alle Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Beteiligung eines Berufsfremden gleichgestellt ist die mitunternehmerische Beteiligung einer Kapitalgesellschaft (, BStBl 2004 II S. 303). Der BFH hatte nunmehr zu entscheiden, wie die Konstellation einer Steuerberatungs- und Wi...