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Einkommensteuer | 1 %-Grenze bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß
Laut dem ist die Beteiligungsgrenze von 1 % i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG verfassungsgemäß.
Kurz und bündig ist die Urteilsbegründung ausgefallen. Der BFH sieht in der Einführung der 1 %-Grenze einen vertretbaren Schritt auf dem Wege der verstärkten Besteuerung von Gewinnen aus Vermögensveräußerungen. Man wird sehen, ob der Kläger Verfassungsbeschwerde einlegt. Im Streitfall erfolgte die Veräußerung von Aktien aus einer Beteiligung zwischen 4,9 % und 7 % im Jahr 2003. Im Verlaufe des Steuerrechtsstreits hatte das Finanzamt bereits den Wertzuwachs, der bis zum (Tag der Verkündung des StSenkG) angefallen ist, eliminiert.