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Fallstudie zur Durchschnittssatzbesteuerung
Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirte
Da in den letzten Jahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung auch die „hinteren” Paragrafen des UStG abgeprüft wurden, war bereits seitens einiger Ausbilder gemutmaßt und seitens einiger Prüfungsteilnehmer befürchtet worden, im Jahr 2012 sei dann die Durchschnittssatzbesteuerung der Land- und Forstwirte nach § 24 UStG an der Reihe. Wie sich zeigte, war dies nicht der Fall, vielmehr wurde die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG problematisiert. Dennoch bleibt § 24 UStG ein prüfungsrelevantes Thema, da bekanntermaßen in der mündlichen Prüfung gern auch Rand- und Exotenthemen abgefragt werden.
Peter Petersen (PP) bewirtschaftet in Norddeutschland einen 100 ha Ackerbaubetrieb. Daneben betreibt er ein gewerbliches Lohnunternehmen, mit dem er für fremde Dritte nichtlandwirtschaftliche Auftragsarbeiten (Transportarbeiten für Baufirmen, Schneeräumen für Kommunen) ausführt. Kann PP die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden?
Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG ist zunächst der gesetzlich vorgegebene Grundfall der Besteuerung, da PP mit dem Ackerbaubetrieb unter die Definition des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG fällt. Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG hat PP ein Wahlrecht, zur Regelbesteuerung zu optieren...