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Reform der geringfügigen Beschäftigungen 2013
Neues bei Minijobs und Gleitzeitarbeitsverhältnissen
Durch das „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung” werden ab die Grenzen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen von 400 € auf 450 € und bei Beschäftigungen in der Gleitzone von 800 € auf 850 € angepasst. Zudem wird die Versicherungspflicht geringfügig entlohnter Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Regel; die Möglichkeit auf Befreiung von der Versicherungspflicht wird auf Antrag des Arbeitnehmers eingeräumt (Opt-out). Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem bestanden haben und von den Neureglungen betroffen sind, wurden besondere Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
Vanheiden, infoCenter, Geringfügige Beschäftigung NWB CAAAB-05368
Was soll die Reform der geringfügigen Beschäftigung bewirken?
Welche Schlussfolgerung lässt sich aus dem Handeln der Bundesregierung ableiten?
Was resultiert aus der Befreiungsmöglichkeit in der Rentenversicherung?
I. Überblick über das bisherige Recht der geringfügig Beschäftigungen
1. Aktuelle Zahl der geringfügig Beschäftigten
[i]Marschner, Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 1. 1. 2013, NWB 2012 S. 3715 NWB AAAAE-21162Foerster, Die neuen Sozialversicherungswerte 2013, StuB 2012 S. 911 NWB IAAAE-24217Arbeitshilfe, Sozialversicherung – Entgeltgrenzen für Geringverdiener bei Übernahme des Gesamtbeitrags durch den Arbeitgeber bzw. für geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige selbständige Tätigkeit NWB RAAAB-04660Die Minijob-Zentrale veröffentlicht regelmäßig Quartalsberichte, di...