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Der Steuertrick mit dem Gold
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-27220 Aktuell wird diskutiert, inwieweit durch den Ankauf von Gold über eine ausländische Personengesellschaft der Progressionsvorbehalt zur Minderung der Steuerlast genutzt werden kann. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich Handlungsbedarf erkannt und § 32b EStG im Zuge des JStG 2013 neu geregelt. Das parlamentarische Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass auch fraglich ist, ab wann die Neuregelung gelten wird.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Steuerminderung über Ausnutzung der asymmetrischen Wirkung des Progressionsvorbehalts im Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 EStG und ausländischen EinkünftenEin Steuerpflichtiger erwirbt über eine ausländische gewerbliche Personenunternehmung Edelmetalle (hier Gold). Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG, so dass der Goldankauf direkt zu steuerlichen Verlusten führt. Die Verluste werden in Deutschland steuerfrei gestellt, gleichwohl findet der negative Progressionsvorbehalt Anwendung. Die Höhe des Goldankaufs wird so gesteuert, dass sich ein besonderer Steuersatz nach § 32b EStG von 0 % ergibt. Damit entsteht keine steuerliche Belastung auf die übrigen inländischen Einkünfte. Bei Verkauf des Goldes ist analog vorzugehen. Der positive Progressionsvorbehalt wirkt sich indes nur geringfügig aus, da im Bereich hoher Einkommen (Grenzsteuersatz 45 %) nur e...