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Einkommensteuer | Ausschluss von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens
Nach dem bestehen keine ernstlichen Zweifel i. S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens nach § 32a Abs. 5 EStG. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass einer verwitweten Alleinerziehenden die Möglichkeit der Zusammenveranlagung und damit der Splittingtarif nicht auf Dauer eröffnet wird.