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Einkommensteuer | Heimunterbringung ohne Heimvertrag als außergewöhnliche Belastung
Kosten der Unterbringung und Verpflegung bei Pflegebedürftigen, die zwar in einer Senioreneinrichtung leben, aber dort keinen Pflege-Wohnvertrag abgeschlossen haben, sind gemäß dem als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Anzuknüpfen sei an die Rechtsprechung des BFH, wonach als Krankheitskosten i. S. des § 33 Abs. 1 EStG die Aufwendungen für die Heimunterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim abziehbar seien. Vorliegend sei ein sog. Wohnstiftsvertrag abgeschlossen [i]infoCenter „Außergewöhnliche Belastungen - ABC” NWB QAAAC-33982worden, in dem die zwingenden Bezugnahmen auf die gesetzlichen Bestimmungen des SGB XI fehlen. Ungeachtet, dass bei der Klägerin keine Heimunterbringung vorliege, habe das Finanzamt bei ihr für Unterkunft und Verpflegung einen Tagessatz von 50 € anerkannt, und zwar zusätzlich zu...