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Der gesetzliche Zinssatz auf dem Prüfstand
Neues Verfahren beim FG Düsseldorf anhängig
[i]Vollverzinsung oder Anpassung an den Marktzins?Mit Urteil vom - I R 80/10 NWB CAAAD-89049 hatte der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO bestätigt. Mittlerweile ist erneut eine Klage beim FG Düsseldorf (Az.: 12 K 2497/12 AO) rechtsanhängig, bei dem die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Zinshöhe von jährlich 6 % nach § 233a AO i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO bestritten wird. Ist der Gesetzgeber verpflichtet, den gesetzlichen Zinssatz von 6 % jährlich an den dauerhaft gesunkenen Marktzins von rund 1 % jährlich anzupassen?
Der [i]Vollverzinsung lt. BVerfG verfassungsgemäßBFH bestätigte mit Urteil vom die Finanzgerichtsentscheidung des NWB XAAAD-52948 insbesondere dahingehend, dass trotz des niedrigen Zinsniveaus für Geldanlagen am Kapitalmarkt für die Jahre 2003 bis 2005 das zulässige Maß typisierender Vorteilsabschöpfung in Steuernachzahlungsfällen nicht überschritten wird. Er verweist insbesondere auf den [i]Baum, NWB 24/2010 S. 1901 - 1 BvR 2539/07 NWB UAAAD-29540, in dem dieses die Vollverzinsung und den typisierenden Zinssatz von jährlich 6 % für verfassungsgemäß erklärt hat.
[i]Makroökonomische Zeitreihen www.bundesbank.deGegenstand der erneuten Klage beim FG...