NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 356 Sekundärinsolvenzverfahren
Literatur
Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Gottwald/Kollmann, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Hess, in InsO, Band II, 2007; Kebekus/Sabel/Schlegel, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Kindler, in MünchKomm-BGB, Band 11, 5. Aufl. 2010; Liersch/Delzant, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Werner/Schuster, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.
I. Normzweck
1Die Vorschrift regelt die Zulässigkeit eines Partikularverfahrens trotz bereits erfolgter Eröffnung eines ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens. § 356 InsO beschränkt dadurch die Universalität eines ausländischen Verfahrens. Die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens soll dem Hauptinsolvenzverwalter helfen, unübersichtliche Verfahren und Vermögensverhältnisse zu strukturieren, und gleichzeitig dem Schutz lokaler Gläubiger dienen. Dazu erhält der ausländische Insolvenzverwalter ein eigenes Antragsrecht. Ein Sekundärinsolvenzverfahren bietet sich für den ausländischen Insolvenzverwalter insbesondere an, wenn er dingliche Sicherheiten einbezi...