Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 355 Restschuldbefreiung. Insolvenzplan

Alexandra Schluck-Amend (Januar 2013)

Literatur

Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Hess, in InsO, Band II, 2007; Kindler, in MünchKomm-BGB, Band 11, 5. Aufl. 2010; Liersch/Delzant, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011.

I. Normzweck

1§ 355 InsO regelt mit der Restschuldbefreiung sowie dem Insolvenzplan die Anwendbarkeit zweier Rechtsinstitute im Partikularverfahren, die jeweils geeignet sind, die Forderungen der Gläubiger zu beschneiden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein solcher Eingriff in die Gläubigerrechte nur gerechtfertigt ist, wenn das weltweite Vermögen des Schuldners betroffen ist. Dies ist bei einem Partikularverfahren gerade nicht der Fall.

2Die Norm schließt die Restschuldbefreiung daher aus. Die Wirkungen eines Insolvenzplans werden davon abhängig gemacht, dass sämtliche Gläubiger zustimmen und damit bewusst auf ihre Rechte verzichten. Die Vorschrift findet sowohl auf das isolierte Partikularverfahren als auch auf Sekundärinsolvenzverfahren Anwendung.

Eine entsprechende Norm findet sich in Art. 34 Abs. 2 EuInsVO.

II. Restschuldbefreiung (§ 355 Abs. 1 InsO)

3Nach § 355 Abs. 1 InsO sind die ...