Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 280 Haftung. Insolvenzanfechtung

Susanne Berner (Januar 2013)

Literatur

Blersch, in Berliner Kommentar Insolvenzrecht, 38. Aufl. 2011; Fiebig, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Foltis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2012; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.

I. Inhalt und Zweck der Regelung

1In der Systematik der Eigenverwaltung kommen dem Sachwalter lediglich überwachende und mitwirkende Aufgaben zu, während der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen ausübt. Demgegenüber gibt es Aufgaben, die für die Gläubigergesamtheit wahrgenommen werden müssen und für die der Sachwalter besser geeignet ist als der Schuldner. Zu diesen Aufgaben zählt es, einen Gesamtschaden oder die persönliche Haftung eines Gesellschafters gem. §§ 92, 93 geltend zu machen oder Rechtshandlungen nach den §§ 129 ff. anzufechten. Bspw. sind Komplementär- oder Insolvenzverschleppungshaftungsansprüche oder gem. § 135 anfechtbare Rückzahlungen auf kapit...