Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 179 Streitige Forderungen

Claudia Steinbeck (Januar 2013)

Literatur

Eickmann, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Loose, in Tipke/Kruse, AO, Stand, 128. Erg. Lfg. 3/2012; Pape/Schaltke, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand, 47. Erg. Lfg. 2/2012; Sinz, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Specovius, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1§ 179 findet Anwendung auf alle Insolvenzforderungen (§ 38), die von einem Insolvenzgläubiger oder vom Insolvenzverwalter bestritten worden sind. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den Absätzen 1 und 6 des früheren § 146 KO.

II. Praktische Auswirkung

2Hat der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger Widerspruch gegen eine angemeldete Insolvenzforderung erhoben, so gilt sie nicht als festgestellt (§ 178 Abs. 1 Satz 1). Der betroffene Gläubiger läuft dann Gefahr, bei der Verteilung nicht berücksichtigt zu werden (§ 189 Abs. 1). Die streitige Frage, ob die Forderung zur Tabelle festzustellen ist oder nicht, wird gleichwohl nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens entschieden, da dies dem Zweck einer möglichst zügigen Verfahrenserledigung zuwiderlaufen würde. Streitigkeiten hinsichtlich ei­ner angemeldeten und bestrittenen Insolvenzforderung...