Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 175 Tabelle

Claudia Steinbeck (Januar 2013)

Literatur

Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Eckardt, in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009; Eickmann, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Kießner, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2010; Nowak, MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Pape/Schaltke, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand , 47. Erg. Lfg 2/2012; Sinz, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Specovius, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1§ 175 regelt Einzelheiten zur Eintragung der nach § 174 angemeldeten Insolvenzforderungen in die Tabelle. Darüber hinaus bestimmt die Vorschrift, innerhalb welcher Frist und an welchem Ort die Tabelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen ist. Abs. 2 statuiert eine besondere Hinweispflicht des Insolvenzgerichts gegenüber dem Schuldner, sofern eine Forderung aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung geltend gemacht wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass vor allem rechtsunkundige Schuldner rechtzeitig auf die einschneidenden Konsequenzen des § 302 Nr. 1 hingewiesen werden.

II. Praktische Auswirkung

2Gem. § 175 Abs. 1 trägt der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen in die Tabell...