NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 145 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
Literatur
Henkel, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2004; Hirte, in Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. 2010; Huber, in Gottwald, Insolvenrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2010; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Rogge, in Hamburger Kommentar zum insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1Es würde der Aufgabe des Anfechtungsrechts der InsO, den Bestand des den Gläubigern haftenden Schuldnervermögens zu sichern (s. o. Vorbemerkungen vor §§ 129 ff. Rn. 1) widersprechen, wenn der unmittelbare Empfänger der anfechtbaren Leistungen durch deren Weiterübertragung den Rückgewähranspruch nach § 143 Abs. 1 Satz 1 vereiteln könnte. Abs. 1 dehnt daher die Anfechtbarkeit auf Gesamtrechtsnachfolger und Abs. 2 auf bestimmte Sonderrechtsnachfolger aus. Dabei bestätigt Abs. 1 die bereits vor Geltung der InsO herrschende Rechtsauffassung, dass sich die Anfechtbarkeit auch auf andere Gesamtrechtsnachfolger als den Erben erstreckt. Abs. 2 Nr. 1 belässt es in Übereinstimmung mit § 40 Abs. 2 Nr. 1 KO bei der subjektiven Voraussetzung, dass der Rechtsnachfolger die zur Anfechtbarkeit des Vorerwerbs führenden Umstände gekannt h...