Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 82 Leistungen an den Schuldner

Arne Engels (Januar 2013)

Literatur

App, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Kayser, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Kuleisa, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Obermüller/Kuder, in Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Aufl. 2010; Ott/Vuia, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Scherer, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Smid, in Smid/Leonhardt/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2011; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Windel, in Jaeger, InsO, 2007.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Die Entgegennahme einer Leistung durch den Schuldner, die von dessen Schuldner (also dem Leistenden) zum Zweck der Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung erbracht wird, stellt zunächst eine Verfügung nach § 81 InsO dar. Diese Entgegennahme wäre ohne die Vorschrift des § 82 InsO absolut unwirksam. Diese Unwirksamkeit hätte zur Folge, dass der Leistende mangels schuldbefreiender Wirkung noch einmal leisten müsste, diesmal aber an den Insol­venzverwalter. Den Schutz des gutgläubig Leistenden in einem gewissen Maße zu gewährleisten, bezweckt die Vorschrift des § 82 InsO.

1. Historie

2Die Vorschrift entspricht § 8 ...