Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 81 Verfügungen des Schuldners

Arne Engels (Januar 2013)

Literatur

App, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Kayser, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Kuleisa, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Ott/Vuia, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Scherer, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Smid, in Smid/Leonhardt/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Windel, in Jaeger, InsO, 2007; Wittkowski, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 21. Erg. Lfg. 2011.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Historie

1Die Vorschrift entspricht in den Absätzen 1 und 3 der Vorgängervorschrift aus § 7 KO. Während § 7 KO jedoch allgemein auf „Rechtshandlungen„ abstellte und damit Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte sowie sonstige Handlungen mit rechtlicher Wirkung erfasste, beschränkt sich § 81 InsO auf „Verfügungen„. Verpflichtungen werden nun von § 45 InsO erfasst. Ergänzt wird die Vorschrift durch § 91 InsO.

2Ein weiterer Unterschied zu dem vormaligen Konkursrecht liegt darin, dass keine relative Unwirksamkeit – „den Konkursgläubigern gegenüber„ – angeordnet wurde, sondern als Folge des Verlustes der Verfügungsbefug...