NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 63 Vergütung des Insolvenzverwalters
I. Anspruchsgrundlage der Verwaltervergütung
1Dem Insolvenzverwalter steht für seine Tätigkeiten im Insolvenzverfahren ein eigener Vergütungsanspruch zu. Für diesen stellt § 63 Abs. 1 Satz 1 die Anspruchsgrundlage dar. Die Einzelheiten der Vergütungsbemessung und Vergütungsberechnung hinsichtlich des Vergütungsanspruchs sowie den in § 63 Abs. 1 Satz 1 zusätzlich normierten Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen regelt die Insolvenzordnung selbst nicht. In § 63 Abs. 1 Satz 2 und 3 sind nur gesetzliche Grundregeln für die Bemessung vorgegeben, welche einer Konkretisierung bedürfen. Hierfür enthält § 65 eine Verordnungsermächtigung zum Zwecke der Umsetzung der in § 63 Abs. 1 nur rudimentär vorgegebenen Grundwertungen.
2Die für den Insolvenzverwalter des eröffneten Insolvenzverfahrens zugeschnittene Regelung des § 63 gilt wie auch §§ 64 und 65 über die Verweisungen in § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 sowohl für den vorläufigen Insolvenzverwalter, als auch nach § 313 Abs. 1 Satz 3 für den Treuhänder des vereinfachten Insolvenzverfahrens und gem. § 274 Abs. 1 für einen Sachwalter in einem Eigenverwaltungsverfahren entsprechend.
3Auf den Treuhänder der sog. Wohlverhaltensperiode na...