Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts

Jörg Bornheimer (Januar 2013)

Literatur

Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzverordnung, 2. Aufl. 2011; Delhaes, in Nerlich/Römermann, InsO, 22. Erg. Lfg. 2011; Eickmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Frind, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Graeber, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2007; Lüke, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: 44. Erg.Lfg. 2011; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.

I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm

1Wie schon nach geltendem Konkurs- und Vergleichsrecht soll der Insolvenzverwalter auch nach der InsO gem. Abs. 1 Satz 1 der Aufsicht des Gerichts unterstehen. Um zu gewährleisten, dass das Gericht die Aufsicht sachgerecht führen kann, muss es sich stets über den Sachstand und über die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters unterrichten können. Daher werden dem Insolvenzverwalter durch Abs. 1 Satz 2 entsprechende Auskunfts- und Berichtspflichten auferlegt.

2Die vorgesehene Aufsicht des Insolvenzgerichts verfolgt den Zweck, die gesetzmäßige Verfahrensabwicklung zum Schutz der anderen Beteiligten sicherzustellen. Die Kontrolle durch das Insolvenzgericht ist verfassungsrechtlich geboten, da der Staat, sofern er fremdes Vermögen dur...