Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 47 Aussonderung

Peter Staufenbiel (Januar 2013)

Literatur

Andres, in Nerlich/Römermann, InsO, 22. Erg. Lfg. 2011; Bäuerle, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Brinkmann, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Büchler, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2007; Ganter, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2009; Gottwald/Adolphsen, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Imberger, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Lohmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Weidenkaff, in Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011.

I. Normzweck

1Die Vorschrift entspricht im Grundsatz § 43 KO, § 26 Abs. 1 VerglO. In § 47 Satz 1 InsO wird klargestellt, dass Gegenstände, die rechtlich nicht zur Insolvenzmasse gehören, einem Aussonderungsanspruch unterliegen. Insoweit ist nicht ausschließlich auf das Eigentum des Schuldners an einer Sache abzustellen, sondern auf deren haftungsrechtliche Zuordnung. Mit dieser Regelung wird insolvenzrechtlich ein Grundsatz der Eigentumsordnung (Art. 14 Abs. 1 GG) geregelt, wonach Gegenstände, die einem bestimmten Vermögensträger zuzuordnen sind, im Insolvenzverfahren des Schuldners aus der Insolvenzmasse herausverlangt werden können. Für das Verfahren der Einzelzwangsv...