Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge

Florian Stapper, Jörg Schädlich (Januar 2013)

Literatur

Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 31. Erg. Lfg. 1/2008; Schilken, in Jaeger, InsO, Band 1, 1. Aufl. 2004; Schmahl, in MünchKomm-InsO, Band I, 2. Aufl. 2007; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.

I. Anwendungsbereich

1Die Vorschrift betrifft grundsätzlich alle Insolvenzverfahren, in denen der Schuldner Eigentümer von eintragungspflichtigen Schiffen und Luftfahrzeugen oder Inhaber von eingetragenen Rechten an derartigen Schiffen und Luftfahrzeugen ist, also auch das vereinfachte Verfahren (§ 313 Abs. 1), die Eigenverwaltung allerdings nur, sofern der Sachwalter mit Zustimmungsvorbehalt ausgestattet wird (§ 270 Abs. 3 Satz 3, §277 Abs. 3 Satz 3). Für eintragungsfähige Marken gilt § 29 Abs. 3 MarkenG, während für andere gewerbliche Rechte entsprechende gesetzliche Regelungen fehlen.

2Im vorläufigen Verfahren erklären die § 23 Abs. 3, §25 Abs. 1 die Vorschrift für entsprechend anwendbar. Ähnliche Verweise existieren bei der Aufhebung bzw. Einstellung des Verfahrens (§ 200 Abs. 2 Satz 2, § 215 Abs. 1 Satz 2), bei der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses (§ 34 Abs. 3 Satz 2) und im Insolvenzplanverfahren (§ 258 Abs. 3 Satz 3, § 267 Abs. 3 Satz 2, § 268 Abs. 2 S...