Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Florian Stapper, Jörg Schädlich (Januar 2013)

Literatur

Gerhardt, in Jaeger, InsO, Band 1, 1. Aufl. 2004; Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 8. Erg. Lfg. 11/2000; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.

I. Anwendungsbereich

1Vorläufige Maßnahmen i. S. des § 21 sind vom Gericht per Beschluss von Amts wegen aufzuheben, wenn deren Anordnungsgrund wegfällt. Das ist der Fall, wenn entweder das gesamte Eröffnungsverfahren hinfällig wird, etwa bei Rücknahme, Erledigung, Unbegründetheit des Insolvenzantrages bzw. Abweisung mangels Masse (§ 26), oder lediglich einzelne Sicherungsmaßnahmen entbehrlich werden. Gem. Abs. 1 hat das Gericht die Aufhebungsbeschlüsse entsprechend § 23 öffentlich bekanntzumachen. Die Aufhebung welcher Sicherungsmaßnahmen bekanntzumachen ist, wird nicht näher bezeichnet. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist jedoch nach Sinn und Zweck grundsätzlich auf die gem. § 23 zwingend zu veröffentlichenden Maßnahmen begrenzt.

2Im Sinne der Rechtsklarheit sollte das Gericht die Aufhebung anderer vorläufiger Maßnahmen veranlassen, sofern diese öffentlich bekanntgemacht worden sind. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der umfas...