NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
Literatur
Mock, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Nies, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 49. Erg. Lfg. 2012.
I. Normzweck, Entstehungsgeschichte
1Die Regelungen zur Stundung der Verfahrenskosten wurden nicht bereits bei Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999, sondern erst im Rahmen des „Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2001„ in die InsO aufgenommen. Sie gelten gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 103a EGInsO für alle Verfahren, die ab dem eröffnet worden sind. In Altverfahren, die bereits zuvor eröffnet waren, ist eine Anwendung ausgeschlossen.
2Hintergrund der Stundungsvorschriften waren die Bestrebungen, auch völlig mittellosen Personen den Zugang zum Insolvenzverfahren und damit die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung zu eröffnen. Erst durch deren Einführung wurde somit die gesetzgeberische Vorstellung der Restschuldbefreiung mit Leben erfüllt, die seither zunehmend an praktischer Bedeutung gewinnt.
3Gleichzeitig wurde damit der jahrelange Streit über die Anwendbarkeit der Vorschriften zur Prozesskostenhilfe (PKH) zur Deckung der Verfahrenskosten gem. § 54 InsO beendet. Zwar wird die Anwendung der PKH-Vorschriften durch die...