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BBK Nr. 2 vom Seite 49

Rückstellungen für zukünftige Betriebsprüfungen zulässig

Dipl. Finanzwirt Rüdiger Happe

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 64Das FG Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom NWB JAAAD-56466 die Rückstellungsbildung für die Kosten einer Betriebsprüfung bei Großbetrieben zugelassen. Der BFH hat diese Auffassung mit Urteil vom bestätigt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Das Urteil des BFH

[i]BFH, Urteil vom 6. 6. 2012 - I R 99/10 NWB TAAAE-16281 Dem Urteil lag die Klage eines konzernabhängigen Unternehmens zugrunde, das als Großbetrieb eingestuft war. In ihrem Jahresabschluss bildete die Klägerin eine Rückstellung für die Kosten einer zu erwartenden Betriebsprüfung. Nach einer durchgeführten Betriebsprüfung vertrat das FA die Auffassung, die Rückstellung sei nicht anzuerkennen, weil es an einer Prüfungsanordnung gefehlt habe.

Die Klägerin trug dagegen vor, dass eine Rückstellung zulässig sei, da sie als Großbetrieb eingestuft sei, derartige Betriebe von der Finanzverwaltung nahtlos geprüft würden und sie somit bereits vor Erlass einer Prüfungsanordnung von dem Entstehen ihrer Mitwirkungsverpflichtung ausgehen müsse.

[i]BFH bestätigt FG-RechtsprechungDas FG kam zu dem Schluss, dass bei Großbetrieben die Bildung einer Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig sei. Der B...

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