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Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung zur GbR bei gesetzlichen Abschlussprüfungen
Nach jüngerer Rechtsprechung des BGH ist die GbR als solche rechtsfähig und es ist auf sie grundsätzlich die Haftungsverfassung der OHG anwendbar. Dies gilt auch im Vorbehaltsbereich von Rechtsanwälten in interprofessionellen Sozietäten. Für den Vorbehaltsbereich von WP/vBP, insbesondere bei gesetzlichen Abschlussprüfungen, hat der BGH insoweit noch keine Entscheidung gefällt. Im WPK-Magazin 4/2012 S. 44 f. ist hierzu die aktuell vom Ausschuss Berufsrecht der WPK erarbeitete Auffassung, zusammengefasst wie folgt publiziert:
Die Sozietät ist Auftragnehmerin, aber nicht gesetzliche Abschlussprüferin.
Auch die nicht dem Berufsstand der WP/vBP angehörigen Sozien der interprofessionellen Sozietät haften akzessorisch.
Die Sozietät ist (weiterhin) nicht als Wirtsc...