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NWB Nr. 3 vom Seite 111

Basiszinssatz sinkt auf minus 0,13 %

[i]Deutsche BundesbankDie Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gem. § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er verändert sich zum 1. 1. und 1. 7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. 

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 0,75 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am um 0,25 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2012 hat 1,00 % betragen). 

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein Basiszinssatz des BGB von minus 0,13 % (zuvor 0,12 %).

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