Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Portugal | Neue Belastungen durch das Haushaltsgesetz 2013
[i]Steuererhöhungen und Beschränkungen des Abzugs treffen auch Unternehmen und beschränkt Steuerpflichtige Das portugiesische Parlament hat Ende November den Staatshaushalt für 2013 beschlossen. Doch wird dieser nach Verabschiedung durch den Staatspräsidenten nun dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt; umstritten sind vor allem Leistungskürzungen, geringere Abzugs- und Freibeträge und zahlreiche Steuererhöhungen zur Haushaltskonsolidierung. Vorgesehen ist u. a. die Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer von 46,5 % auf 48 %. Steuerpflichtige, deren Einkommen 80.000 € übersteigt, sollen zusätzlich einen Solidarbeitrag von 2,5 % entrichten. Und generell wird 2013 eine Zusatzsteuer von 4 % erhoben. Der neue Quellensteuersatz von 28 % wird auch auf Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen angewandt, sofern die Einkünfte nicht einer portugiesischen Betriebs...