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Wirtschaftsgüter-Transfers bei Mitunternehmerschaften
I. Rechtsdogmatik und Begrifflichkeiten
Die Rechtsdogmatik des Konstrukts der Mitunternehmerschaft hat es in sich; jedenfalls wird in ihm ein ausgesprochen komplexes Gebiet der Steuerrechtsdogmatik aufgetischt, das insbesondere im mittelständischen Unternehmensbereich seine Krakenarme ausbreitet. Einen der gängigsten Problembereiche stellt der Transfer von Wirt-schaftsgütern innerhalb von solchen Mitunternehmerschaften dar, was wiederum insbesondere die Fragen der Unternehmensnachfolge berührt.
Allgemein liegen die genannten Schwierigkeiten des Systems der mitunternehmerischen Personengesellschaft in der Verwirklichung des Steuerbelastungstatbestands in zwei Teilbereichen :
Bei der Mitunternehmerschaft (Gesellschaft) das Teilelement in der mitunternehmerischen Verbundenheit,
das andere Teilelement vom einzelnen Mitunternehmer selbst.
Das heißt aber auch:
Steuersubjekt und Subjekt der Einkünfteerzielung ist der einzelne Mitunternehmer,
die Mitunternehmerschaft dient als Subjekt der Ermittlung und Qualifikation der Einkünfte.
Beide „Teilelemente” können als Rechtsträger von Betriebsvermögen fungieren, was zu einer bilanziellen Trennung f...