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Private FuE-Zuschüsse
I. Sachverhalt
Hersteller H trifft mit Zulieferer Z folgende Vereinbarung:
Z entwickelt in 01 bis 02 eine neue, in den Produkten des H, aber auch denen von Konkurrenten, einsetzbare Komponente K.
H bezuschusst Forschung und Entwicklung (FuE) mit 40 %, jedoch maximal 20 Mio €.
Nur wenn die Entwicklung gelingt, darf Z den Zuschuss behalten. Für den Fall des Gelingens hat Z die Pflicht (jedoch nicht das Recht), H in den Folgejahren mit der Komponente zu beliefern. Die Belieferung soll im Wesentlichen zu (geplanten) Selbstkosten plus vereinbartem Gewinnaufschlag erfolgen. Die Selbstkosten sind jedoch um den Effekt der von H bezuschussten FuE-Kosten zu mindern.
Am hat Z die Entwicklung erfolgreich abgeschlossen. Bei Z fallen während der Entwicklung folgende Kosten an:
01: Nicht aktivierbare Forschungsaufwendungen 5 Mio €, aktivierbare Entwicklungskosten 15 Mio €.
02: Aktivierbare Entwicklungskosten 20 Mio €.
II. Fragestellung
Wie sind die Zuschüsse bei Z zu verbuchen?
III. Lösungshinweise
1. Analoge Anwendung von IFRIC 18
Explizite Regelungen zu Barzuschüssen von (zukünftigen) Kunden finden sich nur in IFRIC 18. Sie sind aber beschränkt auf Anbieter netzgebundener Leistu...