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Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge
Aspekte der Bilanzierung und Prüfung
Die Bilanzierung latenter Steuern in der (internationalen) Rechnungslegung ist durch die Wechselwirkungen zu anderen Bilanzpositionen mit einer hohen Komplexität verbunden. Eine Sonderstellung nehmen in diesem Zusammenhang vorhandene Verlust- und Zinsvorträge ein, für die zusätzlich prognose- bzw. schätzungsbehaftete Komponenten im Rahmen der Abgrenzung latenter Steuern zu berücksichtigen sind. Aus Sicht des Bilanzierenden stellt sich die Frage, wie derartige Planungsrechnungen auszugestalten sind, wohingegen der Prüfer vor der Aufgabe steht, diese hinreichend zu verifizieren (plausibilisieren). Im vorliegenden Beitrag werden mögliche Problemfelder latenter Steuerpositionen nach deutschem Handelsrecht (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgegriffen und Umsetzungshilfen am Beispiel der (externen) Prüfung aufgezeigt.
Kirsch, infoCenter-Beitrag, Latente Steuern (IFRS) NWB JAAAC-45537
Steuerliche Verluste sind in Deutschland gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG i. H. von maximal 511.500 € sofort rücktragsfähig (sofortige Steuererstattung) und darüber hinaus gem. § 10d Abs. 2 EStG unbeschränkt vorzutragen. Für einen Verlustrücktrag ist regelmäßig eine Forder...