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Einkommensteuer | Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen
Die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleitungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem erbracht worden sind (Bezug: § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2008; § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des WachstumsStG; § 35a Abs. 3 EStG i. d. F. des FamLeistG).
Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung„ (WachstumsStG) vom (BGBl 2008 I S. 2896, BStBl 2009 I S. 133) wurde der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 600 € auf 1.200 € verdoppelt. Die Verdoppelung trat nach Art. 4 Abs. 3 WachstumsStG am in Kraft. Nach der erst zum in Kraft S. 36getretenen Anwendungsregelung des § 52 Abs. 50b Satz 4 EStG i. d. F. des Wach...