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Körperschaftsteuer | Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien
Die gem. § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Gewinne aus der Veräußerung der Aktien sind nach dem nrkr. NWB ZAAAE-17572 mit den damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Verlusten aus Termingeschäften zu verrechnen, wenn beide Geschäfte aufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der verfolgten Zielsetzung auf besondere Weise miteinander verbunden sind und es sich bei den realisierten Verlusten deshalb um Veräußerungskosten handelt.