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Anspruch auf Beteiligung am Prozesserfolg als immaterielles geschäftswertähnliches Wirtschaftsgut
Mit Urteil vom 6. 3. 2012 - 6 K 6014/09 NWB JAAAE-15577 hat das FG Berlin-Brandenburg zur ertragsteuerlichen Behandlung eines sog. Prozesskostenfinanzierungsfonds Stellung genommen. Danach stellt der entgeltliche Erwerb eines Anspruchs auf Beteiligung am Prozesserfolg ein immaterielles geschäftswertähnliches Wirtschaftsgut dar.
Hintergrund: Der handelsrechtliche Begriff des Vermögensgegenstands und der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts stimmen inhaltlich überein: Sie sind auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen und daher weit gespannt. Beide umfassen nicht nur Sachen und Rechte i. S. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern auch tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, damit sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas koste...