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Investitionsabzugsbetrag vor Betriebseröffnung
Das FG Münster hatte über einen Investitionsabzugsbetrag im Rahmen einer Betriebseröffnung zu entscheiden. Genauer gesagt ging es um die Frage, ob die dafür erforderliche Investitionsabsicht vorlag. Im Streitfall hat das Gericht diese verneint, da die Klägerin nicht in der Lage gewesen sei, die beabsichtigte Investition (hier Anschaffung einer Photovoltaikanlage) zu finanzieren (FG Münster, nrkr. Urteil vom - 12 K 4601/11 F NWB IAAAE-20598; Bezug: § 7g Abs. EStG).
Hintergrund: Stpfl. können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Nach dem Gesetzeswortlaut ist erforderlich, da...BStBl 2009 I S. 633